AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Takelgarn Theater Düsseldorf

§ 1 Geltungsbereich

Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen dem Takelgarn Theater (im folgenden „Theater“) und den Kunden, einschließlich Besucherorganisationen (im folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn, es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsschluss, Kartenerwerb und Versand

2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden auf der Webseite des Theaters und ihre Annahme durch das Theater zustande. Im Warenkorb werden die vom Kunden ausgesuchten Karten gesammelt, der Kunde kann vor seiner Bestellung alle eingegebenen Daten einsehen und abändern, auch die Daten zur Zahlungsabwicklung. Die kostenpflichtige Bestellung kann erst abgeschickt werden, wenn der Kunde die AGB durch das Setzen des Hakens im entsprechenden Feld akzeptiert und damit zum Vertragsgegenstand gemacht hat. Die Karten werden als print@home-Ticket unmittelbar nach der Ticketbuchung zum Ausdruck angeboten. Im Nachgang wird vom Ticketsystem eine E-Mail mit dem Absender tickets@orestes.de versandt, in der die Theaterkarte nochmals ausgedruckt werden kann. Die Karten können auch als pdf-Datei auf dem Handy vorgezeigt werden. Damit ist der Kartenkauf vollzogen.

2.2 Der Kauf von Gutscheinen erfolgt auf demselben Weg wie oben beschrieben. Alle Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren beginnend mit dem Tag des Kaufes. Ist der Wert eines Gutscheins höher als der berechnete Kartenpreis, so wird über die Restsumme automatisch ein neuer Gutschein erstellt und zum Ausdruck angeboten. Dieser neue Gutschein ist drei weitere Jahre gültig. Liegt der Gutscheinwert unter dem Kartenpreis, so kann der Restbetrag per Lastschrift oder PayPal bezahlt werden.

2.3 Karten können nicht reserviert werden. Abweichungen sind nur mit Zustimmung der Theaterleitung möglich und werden in außergewöhnlichen Situationen gewährt. Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.

2.4 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter verkauft werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen.

2.5 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

§ 3 Preise und Gebühren

Der angebotene Eintrittspreis ist der Endpreis. Er beinhaltet Ticket-, Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren, das VRR-KombiTicket sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

§ 4 VRR-KombiTicket

4.1 Je nach Veranstaltungsort des Theaters kann auch ein VRR-Ticket im Gesamtpreis des Theatertickets eingeschlossen sein. Dieses KombiTicket berechtigt den Inhaber der Theaterkarte, aus dem gesamten Verbundraum Rhein-Ruhr (VRR) auf dem direkten Weg zum Theater und nach der Veranstaltung wieder zurückzufahren. Das KombiTicket ist nur am Veranstaltungstag, das auf der Theaterkarte aufgedruckt ist, gültig. Das KombiTicket gilt am Besuchstag bis 3:00 Uhr des Folgetages.

4.2 Die Theaterkarte muss personifiziert für jeden einzelnen Kunden erworben werden. Zu Beginn des Bestellprozesses werden die Namen der Kunden in das entsprechende Feld eingetragen. Diese Daten werden nicht vom Ticketsystem gespeichert, sondern werden unmittelbar an die Rheinbahn Düsseldorf übermittelt. Wird kein KombiTicket gewünscht, muss der Hacken aus dem entsprechendem Feld entfernt werden. Bei mehreren Kunden aus einer Bestellung gilt, dass auch nur einzelne Karten mit dem KombiTicket bestellt werden können. Der Preis für die Theaterkarte ändert sich nicht, wenn kein Kombiticket gewünscht wird.

4.3 Das KombiTicket wird mit einem QR-Code und dem Kundennamen auf die Theaterkarte gedruckt sowie mit dem Aufdruck „Freie Hin- und Rückfahrt mit VRR-Verkehrsmitteln (2. Klasse) im VRR-Raum (Preisstufe D). KombiTickets sind nicht übertragbar“ Die Theaterkarte kann auch auf einem Smartphone vorgezeigt werden.

§ 5 Zahlung

Die Bezahlung der Theaterkarten und Gutscheine erfolgt durch eine einmalige Lastschrift vom Girokonto des Kunden, der in der Kartenbestellung angegeben wurde oder kann per Paypal bezahlt werden.
Werden die Karten an der Abendkasse oder per Vorverkauf an der Theaterkasse erworben, so ist derzeit nur Barzahlung möglich.

§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

6.1 Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Umtausch auf andere Stücke des Theaters ist bis 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich. Es wird eine Umtauschgebühr erhoben. Eine Erstattung des Kaufpreises bei Verlust von Eintrittskarten und Gutscheinen ist ausgeschlossen.

6.2 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Kunden den Umtausch gegen ein Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl an, stellt einen Gutschein über den Kartenpreis aus oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

6.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen.

6.4 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

§ 7 Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

7.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

7.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

7.3 Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

§ 8 Hausrecht / Hausordnung

8.1 Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

8.2 Im Theatersaal ist das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken während der Aufführung untersagt. Bei OpenAir-Veranstaltungen kann der Verzehr von Speisen und Getränken erlaubt sein. In diesem Fall wird am Eingang gesondert darauf hingewiesen. Das Rauchen bleibt auch bei OpenAir-Veranstaltungen untersagt.

8.3 Die Hinweise der Mitarbeiter des Theaters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Einhaltung der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung.

§ 9 Garderobe und Fundsachen

Das Theater übernimmt keine Haftung für die Garderobe der Kunden. Fundsachen aller Art im Bereich des Theaters (insbesondere bei OpenAir-Veranstaltungen) sind bei den Theatermitarbeitern abzugeben.

§ 10 Haftung / Schadensersatz

10.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

10.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

10.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

10.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

§ 11 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

11.1 Es gilt deutsches Recht.

11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Düsseldorf.

11.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.